Juli 2016 ww.initiative.cc
Überwachung
/ Zensur
Kurzmeldungen
Die Überwachung hat inzwischen ein unglaubliches Ausmaß angenommen. Handy, Internet, Telefonate, Mailverkehr, bargeldloses Zahlen, Überwachung von Strom- und Wasserzähler, codierte Ausdrucke, Facebook, Überwachungskameras, RFID Chips, Zugriff auf Kontodaten, ....... Überall werden Daten aufgezeichnet und wir sind dadurch gläsern. Die Aussage "Ich tu ja nichts böses und darum habe ich ja nichts zu verbergen" reicht hier schon lange nicht mehr aus. Denn wer definiert Gut oder Böse. Hier nur einige wenige Kurzmeldungen.
Wir
lieben Überwachung
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Kurzer 6 Minuten Film, warum wir Überwachung lieben ! https://youtu.be/qGvZveB1osw
Facebook
und Meinungsfreiheit
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Auch
Yahoo und Twitter löschen politisch inkorrekte Inhalte
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Es sieht so aus, als wenn Yahoo den Versand von Mails blockiert, die sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik auseinandersetzen. Auch Twitter scheint rigoros und ohne Vorwarnung durchzugreifen und Accounts zu löschen, wenn diese den Vorgaben von Heiko Maas (Bundesjustizminister) nicht entsprechen.
Quelle und gesamter Artikel: http://www.mmnews.de/index.php/politik/66242-yahoo-mail-stopp
Pressefreiheit
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"Pressefreiheit
ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten."
Paul Sethe, Gründungsherausgeber
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, stellte dies 1965 fest. Er ergänzte
seine Aussage so: "Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften
immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen,
die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit
immer größer und immer gefährlicher." Seit 1965 hat
sich die Lage verschärft, unter anderem durch die weitere Konzentration
der Medien und die Kommerzialisierung der elektronischen Medien, also von
Fernsehen und Hörfunk. Nicht 200 reiche Leute, viel weniger bestimmen
heute die große Linie der Meinungsbildung. Sie gehören zusammen
mit einigen Köpfen aus Finanzwirtschaft und Industrie und unseren sogenannten
Verbündeten zu den politisch einflussreichen Personen und Gruppen.
Von einer demokratischen Willensbildung kann schon lange keine Rede mehr
sein.
"Österreichisches
Staatsschutzgesetz" beschlossen
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Am 27.01.2016 wurde das umstrittene Staatsschutzgesetz beschlossen.
Hier finden sie die Namen, Bilder und Mail Adressen der "Volksvertreter", die dieses Gesetz beschlossen haben: HIER KLICKEN
9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz
Du
bist ein Terrorist
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EIn 2 Minuten Film über Vorratsdatenspeicherung: https://youtu.be/SGD2q2vewzQ
Vorratsdatenspeicherung
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Seit
1. April 2012 werden alle ÖsterreicherInnen präventiv verdächtigt
- ihr Kommunikationsverhalten wird "auf Vorrat" gespeichert -
Generalverdacht, Freibeweisen, Alibigesellschaft und Schleppnetzfahndung
sind die neuen Vokabel einer Demokratur 2.0 - Unbescholtene Bürger
im Visier, Gauner bleiben unbehelligt.
"Ich hab
nichts zu verbergen, soll der Staat doch wissen, bei wem ich die Pizza bestellt
habe und dass ich den Pepi-Onkel aus dem Fußballstadion angerufen
habe, damit kann er nichts anfangen", wird sich der unbescholtene Bürger
denken.
Szenario 1: Die Pizzabestellung
Sie bestellen
regelmäßig eine Pizza beim Zustelldienst Fredo? Die Polizei stellt
einige Monate später fest, dass der Pizzadienst Fredo möglicherweise
auch am Drogenhandel beteiligt ist und darüber hinaus noch der Geldwäsche
verdächtig ist (§ 27 Abs. 3 SMG iVm § 165 Abs. 1 StGB).
Ein Fall für
die Vorratsdatenspeicherung. Schauen wir, wer aller Kontakt mit Fredo hatte
und sie sind schon verdächtig. Können Sie sich sicher freibeweisen,
dass Sie nur eine Pizza orderten oder doch vielleicht regelmäßig
etwas Koks? Möglicherweise wird die Polizei bei ihren Nachbarn Ermittlungen
starten ob sie den Pizzaboten gesehen hatten und ihnen verdächtiges
aufgefallen ist. Meist werden Sie sich freibeweisen, doch der Ruf beim Nachbarn
ist ramponiert.
Szenario 2: Das Fußballspiel
Sie schicken
ihrem Pepi-Onkel ein SMS über den Spielstand. Am Fußballplatz
kommt es zur Randale, etliche "Fans" haben eine elektronische
Werbeanzeige beschädigt, der Verdacht auf Landfriedensbruch ist evident
(§ 274 Abs. iVm § 126 Abs. 1 Z 7 StGB). Die meisten Randalierer
sind vermummt, die Videoaufzeichnungen wertlos.
Vermutlich, argumentiert
die Polizei, werden etliche Randalierer im Laufe des Spiels, davor oder
danach telefoniert haben und über ihre "Heldentaten" berichtet
haben. Also lässt die Polizei mit Hilfe der Vorratsdaten alle Telefonierer
der Funkzelle, in dem das Stadion liegt ausheben. Sie lädt alle zur
Befragung, was sie gesehen haben, ob sie beteiligt waren, wen sie identifizieren
können. Sind Sie sicher, sich diesmal freibeweisen zu können,
obwohl sie nur 10 m von der Randale entfernt waren? Und vielleicht aus früheren
Jahren einschlägig amtsbekannt ist?
Szenario 3: Der nächtliche
Spaziergang
Der Pelzhändler
Schuster findet am nächsten Tag seine Auslagenscheibe zetrümmert
vor. Schaden mehr als 5.000,- Euro, schwere Sachbeschädigung (§
126 Abs. 1 Z 7 StGB), keine Zeugen, die Videoaufzeichnung ist wertlos. Wieder
ein Fall für die Vorratsdatenspeicherung. Wer war in der letzten Nacht
mit seinem Handy in der Nähe? Sie konnten die letzte Nacht nicht schlafen
und waren gerade auf einem nächtlichen Spaziergang. Dabei haben Sie
auch ein SMS weggeschickt. Wie werden Sie beweisen, dass sie nicht die Scheibe
eingeschlagen haben? Ganz besonders wenn die Polizei herausfindet, dass
sie in den letzten Monaten mehrfach per eMail kontakt mit verschiedenen
Tierschutzeinrichtungen hatten? WIe glaubwürdig ist der spontane nächtliche
Spaziergang?
Szenario 4: Die Mittagspause
im Stadtpark
Sie arbeiten
in der Nähe des Wiener Stadtparks, jetzt, wo es warm ist, verbringen
Sie regelmäßig dort die Mittagspause und telefonieren mit verschiedenen
Bekannten. Für die Polizei ist der Stadtpark eine Art Open-Air-Büro
für Kleindrogendealer, die mittels Handy ihren Geschäften nachgehen
(§ 27 Abs. 3 SMG). Ein klassischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung.
Routinemäßig werden also alle paar Monate jene ausgeforscht,
die regelmäßig im Stadtpark telefonieren.
Sie werden vorgeladen
und erklären in der Nähe zu arbeiten, die Polizei wird diese Angaben
beim Arbeitgeber überprüfen. Vielleicht beim Arbeitgeber auch
den Grund der Ermittlung angeben, "eine Drogensache". Wie auch
immer, ihr Ruf beim Arbeitgeber ist ramponiert.
Szenario 5: Der Waldspaziergänger
Sie sind leidenschaftlicher
Naturfreund und gehen gern im Wald spazieren. Aber Ihr Smartphone haben
Sie immer dabei. Begeistert von der Landschaft schießen Sie ein Foto
und schicken es per eMail Ihrem Freund. Blöd nur, dass in derselben
Gegend nach gewerbsmäßigen Wilderern gesucht wird (§ 138
Z 1 bzw. Z 4). Ein typischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung,
denn auch Wilderer telefonieren manchmal. Werden Sie nach einigen Monaten
noch beweisen können, bloß Fotos statt Gemsen geschossen zu haben?
Auch dann, wenn sie ein bekannter Sportschütze sind.
Szenario 6: Der aufrechte
Beamte
Ein
Beamter eines Ministeriums will bei einer Zeitung mehr über einen Bericht
wissen, er will auch einiges richtig stellen. Er schickt ein eMail an den
Redakteur. Wenige Wochen später veröffentlicht die Zeitung ein
Insiderpapier aus genau diesem Ministerium. Verdacht auf Amtsmissbrauch
und Anstifung zum Amtsmissbrauch (§ 302 Abs. 1 iVm § 12 StGB).
Nun wird die Ermittlungsbehörde nicht annehmen, dass die Dokumente
von einer offiziellen Behörden-eMail verschickt wurden, so dumm ist
nicht einmal die Polizei. Aber, wird sie argumentieren, vielleicht gab es
vorbereitende Kontakte. Wieder ein klassischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung,
die letzten sechs Monate werden analysiert. Wird sich unser Beamte freibeweisen
können? Nicht einmal Sie, geneigter Leser, werden ihm glauben.
Unbescholtene Bürger
im Visier, Gauner bleiben unbehelligt
Die
Beispiele ließen sich endlos fortsetzen, gemeinsam ist, dass unbescholtene
Bürger zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sich den falschen Geschäftspartner
aussuchten. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine beispiellose Kriminalisierung
des Alltagslebens, wir geraten in eine Alibigesellschaft in der es ratsam
ist, immer zu wissen was man die letzten sechs Monate getan hat.
Gauner, die wissen, dass sie etwas zu verbergen haben, können sich vor den Aufzeichnungen der Vorratsdatenspeicherung leicht schützen. Sie verhalten sich konspirativ, meist werden sie keines der elektronischen Mittel verwenden, vielleicht auch nur Mehrwerthandys, öffentliche Internetzugänge oder eMail-Dienste im Ausland. Der unbescholtene Bürger wird das alles nicht machen, für ihn ist es zu kompliziert mit mehreren Handynummern, eMail-Accounts usw. zu hantieren, er bleibt im Visier der permanenten Überwachung.
Quelle und gesamter Artike HIER
"Die
weißen Teufel" - New York röntgt seine Bürger
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In New York sorgt ein
Überwachungsprogramm für Aufregung. Kleintransporter sind in der
Stadt unterwegs und röntgen Autos, Gebäude und Menschen. Ein Scan
dauert gerade mal 15 Sekunden.
New Yorkern und ihre Besuchern, die in diesen Tagen durch die Häuserschluchten
der Stadt laufen, dürften die weißen Kleintransporter im dichten
Verkehr kaum auffallen. Dabei verbirgt sich im Inneren der werbefreien Wagen
vom Typ Mercedes-Benz Sprinter eine hochbrisante Technologie, die zumindest
nach Meinung von Bürgerrechtsgruppen nicht nur die Gesundheit der Bewohner
gefährden könnte, sondern auch massiv in deren Privatsphäre
eingreift.
Die Rede ist von den sogenannten X-Ray-Vans, die die New Yorker Polizei (NYPD) seit Jahren in einer geheim gehaltenen Aktion im Kampf gegen den Terrorismus einsetzt.
Die Kleinlastwagen sind
dabei im Inneren mit Röntgengeräten ausgestattet, die durch andere
Autos sowie Gebäude und theoretisch natürlich auch durch die Kleidung
von Menschen sehen können. Die Bilder sollen neben Großladungen
an Drogen vor allem verstecktes Dynamit und Dirty Bombs, also
radioaktiv verseuchten Sprengstoff, identifizieren. Die US-Zollbehörden
setzen ähnliche Wagen schon lange bei der Aufdeckung von Rauschgift-
und Menschenschmuggel ein. Auch das FBI und die US-Marshals Service sollen
ähnliche Geräte haben.
Quelle und gesamter
Artikel HIER
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