1)
Vervielfachung von Chefgehälter - Österreichischer Rechnungshof
kritisiert
2) Wenige besitzen fast alles
3) Lissabonvertrag: Auf Zivilpersonen darf geschossen werden
4) Europäische Wirtschaftsregierung
5) Griechenland
6) US-Banken verbieten Barabhebung
1)
Vervielfachung von Chefgehälter - Österreichischer
Rechnungshof kritisiert
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Zwischen 2005 und 2008 hat es in einigen Unternehmen mit Bundesbeteiligung Erhöhungen der Vorstandsgehälter auf das Drei- bis Vierfache gegeben. Aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes (RH), der gestern im RH-Ausschuss diskutiert wurde, geht auch hervor, dass in manchen dieser Unternehmen die Durchschnittsgehälter der Mitarbeiter über 80.000 Euro liegen.
326.000 Euro für
Kleinfirma
Über den stärksten Gehaltszuwachs konnte sich der Vorstand der Brenner-Basistunnel
Betreibergesellschaft freuen: von 77.100 auf 326.500, was mehr als eine Vervierfachung
bedeutet. Allerdings fällt in diese Zeit auch erst die Aufnahme der operativen
Tätigkeit- bei 27 Angestellten - mit einem Durchschnittsgehalt von 52.000
Euro - ein üppige Entlohnung.
In der Gesundheit Österreich GmbH hat sich die Vorstandsgage zwischen dem ersten vollen Geschäftsjahr 2006 und 2008 von 54.500 auf 171.000 Euro mehr als verdreifacht. Der Vorstand des Land-, forst- und wasserwirtschaftlichen Rechenzentrums verdiente 2008 pro Kopf 193.700 Euro, 2005 waren es erst 61.400 Euro.
Verbund-Chefs mit höchster
Gage
Diese Vorstände sind aber nicht die Einkommenskaiser. Hier steht der
der vierköpfige Verbund-Vorstand mit 840.000 Euro pro Kopf unangefochten
an der Spitze, wobei die drei Männer im Schnitt 931.200 Euro erhielten,
die eine Frau muss sich mit 566.300 Euro begnügen.
Wobei die 173 Angestellten der Verbund AG mit im Schnitt 88.600 Euro auch nicht schlecht verdienten. Auch da kommen Männer mit durchschnittlich 107.700 Euro deutlich besser weg als Frauen (66.400 Euro).
Über 400.000 Euro gab es in der ÖIAG (715.400), der ÖBB-Holding (502.700), der Post (488.000) der ÖBB Dienstleistungsgesellschaft (460.000), der ÖBB Personenverkehr AG (414.400) und der ÖBB Infrastruktur AG (401.200).
Quelle: http://www.orf.at/?href=http%3A%2F%2Fwww.orf.at%2Fticker%2F357835.html
2)
Wenige besitzen fast alles
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Laut Daten der Uno besitzt ein Prozent der Weltbevölkerung vierzig Prozent des gesamten Vermögens (Land, Immobilien, Geld, Wertpapiere). Den reichsten zwei Prozent gehört mehr als die Hälfte des weltweiten Vermögens. Die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung(also fünfzig Prozent) besitzt ein Prozent des Weltvermögens. Ewas günstiger für die Bevölkerung, aber im Prinzip ähnlich, ist die Verteilung in der Europäischen Union.
Laut dem Sozialbericht der österreichischen Bundesregierung für das Jahr 2003/2004 besitzen zehn Prozent der Bevölkerung zwei Drittel des Gesamtvermögens. Auf neunzig Prozent der Bevölkerung entfallen nur zweiunddreißig Prozent des Gesamtvermögens. Das reichste Prozent der Bevölkerung in Österreich hat mehr Vermögen(340 Milliarden Euro) als die untersten neunzig Prozent(316 Milliarden Euro).
Die Konstruktion der EU hat diese Entwicklung nicht umgekehrt sondern noch verstärkt. Ihr eigentlicher Schwerpunkt, die vier Grundfreiheiten(Freiheit des Kapitals-, Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs) bevorzugt die Reichen. Indem Ungleiches rechtlich gleich gestellt wird, vergrößern sich die Möglichkeiten der Besitzenden.
Quelle www.umverteilung.at
3)
Lissabonvertrag: Auf Zivilpersonen darf geschossen werden
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Artikel 2 der Charta der Grundrechte Recht auf Leben
1. Jeder Mensch hat das
Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Quelle: Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung vom 14.12.2007, Amtsblatt der Europäischen Union C 303/1
Erläuterung zu Artikel 2 Recht auf Leben
1. Absatz dieses Artikels
basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK), der wie folgt lautet:
«1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt
[...]».
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte,
ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden,
dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
«Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt
oder hingerichtet werden.»
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen
der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel
52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen
die in der EMRK enthaltenen «Negativdefinitionen» auch als Teil
der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz
2 EMRK:
«Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet,
wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich
ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit
rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese
Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung
mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]».
Quelle: Erläuterungen
zur Charta der Grundrechte in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
4)
Europäische Wirtschaftsregierung
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11.
February 2010
Niemand hat sie gewollt, niemand hat sie gewählt, doch nun ist sie beschlossen:
Die europäische Wirtschaftsregierung. Sie wurde heute abend in Brüssel
ausgerufen! In Anbetracht der Wirtschaftskrise verlieren Staaten ihre Entscheidungshoheit,
weil die EU natürlich alles besser kann...
Der neue ständige EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy führt brav seine Befehle aus und hat für heute Donnerstag einen EU-Gipfel in Brüssel einberufen. Dort wird er das für ihn vorbereitete neue Strategiepapier vorstellen. Darin wird zu einer zentralen !!!Wirtschaftsregierung!!! für die gesamte EU aufgerufen.
Künftig soll der Rat, dem Van Rompuy vorsteht, spezifische Massnahmen für alle Euro-Länder beschliessen und überwachen. Das heisst, die einzelnen Länder werden nicht mehr eine eigene Wirtschaftspolitik mehr betreiben dürfen, sondern die übernimmt Brüssel für alle Länder. Dies sei nach Artikel 136 des Lissabon-Vertrages möglich.
Teuflisch clever wie die EU-Führung nun mal ist, hat sie die Gelegenheit beim Schopf gepackt und benutzt die Krise in der Eurozone um die radikale Ausweitung ihrer Macht durchzusetzen, mit der Begründung, die Wirtschaftspolitik der einzelnen Länder hat versagt, wie die Misswirtschaft von Griechenland, Spanien und Portugal zeigt. Jetzt muss Brüssel das Zepter übernehmen.
Quelle und gesamter Artikel: http://www.mmnews.de/index.php/201002114914/MM-News/Europaische-Wirtschaftsregierung.html
5)
Griechenland
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Gewollter
Staatsbankott ?
Man bringt Griechenland durch eine absichtlich herbeigeführte Überschuldung
an den Rand des Staatsbankrott. Dann kann man zur Rettung alle
möglichen Notfallmassnahmen und kompletten Gesellschaftsumbau begründen
und ohne wirklichen Widerstand durch die Bevölkerung einführen.
Genau das passiert jetzt dort. Wer sich dagegen sträubt, wird als Steuerhinterzieher
und als Befürworter des Staatsbankrott diffamiert.
Quelle und gesamter Artikel: http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/02/in-griechenland-wird-in-eine.html
Griechenland verbietet Bargeld-Geschäfte
Alptraum Griechenland:
Athen plant den toalen Überwachungsstaat, um die Bürger zu schröpfen.
Finanzminister will mit drakonischen Maßnahmen aus der Krise kommen.
Wichtigster Punkt: Geschäfte ab 1500 Euro sind nur noch legal, wenn sie
per Überweisung erfolgen. Bargeldgeschäfte über 1500 Euro werden
verboten.
In Griechenland wird das Wirklichkeit, was viele Geldsystemkenner bereits
als Gefahr voraussagten: Bankrotte Regierungen schaffen den totalen Überwachungsstaat
um Steuereinahmen zu erhöhen. Dabei steht ein Verbot von Bargeldgeschäften
ganz oben auf der Maßnahmen-Liste.
Quelle und gesamter Artikel: http://www.mmnews.de/index.php/201002154946/MM-News/Griechenland-verbietet-Bargeld.html
6)
US-Banken verbieten Barabhebung
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24. February 2010
Wer demnächst in den USA zur Bank rennt, um sein Geld abzuheben, kann
eine böse Überraschung erleben: Barabhebungen ohne schriftliche
Voranmeldung sind ab April nicht mehr möglich. Es ist eine Maßnahme
von ungeheurer Tragweite. Eingefädelt wurde sie in einer Nacht- und Nebelaktion.
Die Konsequenzen spürt man erst, wenn man vor dem Geldschalter der Bank
steht - wenn man nicht vorher das Kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen
gelesen hat. Doch wer tut das schon?
Diese Maßnahme betrifft nicht nur große Summen, sondern auch kleinere Beträge gibts nur noch in bar, wer voher fristgerecht das "Abhebeformular" ausgefüllt hat.
Quelle und gesamter Artikel:
http://www.mmnews.de/index.php/201002245010/MM-News/US-Banken-verbieten-Barabhebung.html
Sinn dieser Information (hier klicken)
INITIATIVE
Information - Natur - Gesellschaft
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